Im Verhältnis zum privatrechtlich handelnden Staat kann man zwei Perspektiven einnehmen: Die der Einzelnen, die – wie auch im hoheitlichen Bereich – vor staatlicher Übermacht geschützt werden müssen, egal in welchen Formen sie auftritt; und die des Fiskus, dessen Mittel vor seinen mitunter ungetreuen Treuhändern in Sicherheit zu bringen sind. Im Denken Michael Holoubeks zur Privatwirtschaftsverwaltung lässt sich eine Fiskustheorie ausmachen, die den Erhalt des öffentlichen Vermögens nicht ausblendet. Ihre Spuren führen zurück ins Mittelalter.

