Den Grundrechten der österreichischen Bundesverfassung lässt sich zwar kein generelles Gebot einer „intertemporalen Freiheitssicherung“ entnehmen, jedoch weisen einzelne Grundrechte intertemporale und intergenerationelle Elemente auf, die insb im Klimaschutzrecht zu beachten sind. Angesichts der spezifischen Bedrohungen durch den Klimawandel bedarf außerdem die grundrechtliche Schutzpflichtendogmatik einer Weiterentwicklung.

