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Grundrechte und SLAPPs11Schriftliche Fassung eines Vortrages bei der Veranstaltung „Mit Recht gegen SLAPP“ am 22.06.2022 im Presseclub Concordia; die Vortragsform wurde beibehalten und lediglich um einige Fußnoten ergänzt. Der Vortrag richtete sich an ein überwiegend journalistisches Publikum.

ForumSenatspräsident Hon.-Prof. Dr. Hans Peter LehoferJRP 2022, 439 Heft 4 v. 30.12.2022

Bei (möglicherweise) „strategischen Klagen“ gegen Journalist:innen und andere „public watchdogs“ (SLAPPs) sind im Regelfall vor allem drei Grundrechte berührt: das Recht auf ein faires Verfahren, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie die Freiheit der Meinungsäußerung. Den Staat treffen Handlungspflichten, um den Schutz vor SLAPP-Klagen zu gewährleisten; der RL-Vorschlag trägt dazu wenig bei.

Deskriptoren: Grundrechte; Rechtsschutz; SLAPP.

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