Bei (möglicherweise) „strategischen Klagen“ gegen Journalist:innen und andere „public watchdogs“ (SLAPPs) sind im Regelfall vor allem drei Grundrechte berührt: das Recht auf ein faires Verfahren, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie die Freiheit der Meinungsäußerung. Den Staat treffen Handlungspflichten, um den Schutz vor SLAPP-Klagen zu gewährleisten; der RL-Vorschlag trägt dazu wenig bei.
Deskriptoren: Grundrechte; Rechtsschutz; SLAPP.

