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Ein „modernes“ Recht auf den gesetzlichen Richter als Antwort auf Gefährdungen der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union

Schwerpunkt: Verfassungsrechtliche Herausforderungen der GegenwartPriv.-Doz. Dr. Matthias LukanJRP 2022, 330 Heft 3 v. 20.12.2022

Die Gewährleistungen eines „durch Gesetz errichteten Gerichts“ gem Art 47 Abs 2 GRC und eines „auf Gesetz beruhenden Gerichts“ gem Art 6 Abs 1 EMRK haben in jüngerer Zeit in der Rechtsprechung des EuGH und des EGMR im Zusammenhang mit den Veränderungen des Justizsystems in Polen an Bedeutung gewonnen. Der vorliegende Beitrag untersucht diese Garantien im Sinne eines „modernen“ Rechts auf den gesetzlichen Richter und zeigt, dass sie gewisse Aspekte der Rechtsstaatlichkeit schützen, die in der aktuellen „Rechtsstaatskrise“ der Europäischen Union in einigen Mitgliedstaaten besonders unter Druck geraten sind. Ein aus österreichischer Sicht „althergebrachtes“ – nämlich im Kampf gegen illiberale monarchische Staatswesen errungenes – und scheinbar überholt geglaubtes Grundrecht erlangt damit in einer „modernen“ Form erneut Bedeutung für die Abwehr illiberaler Tendenzen.

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