Seit der Novelle des B-VG im Jahre 1987 und der in Folge erlassenen einfachgesetzlichen Regelungen zur Ausgestaltung der Auskunftspflicht kennt die österreichische Rechtsordnung einen Anspruch auf Informationszugang gegenüber jeder Ebene der Staatsfunktion Verwaltung. Während mehrere Versuche zur Reform und Weiterentwicklung dieses Rechts ins Stocken geraten sind, findet, insbesondere beeinflusst durch die Rechtsprechung des EGMR, eine tiefgehende Weiterentwicklung dieses Rechtsgebietes statt. Infolge dieser wird einerseits der Informationszugang aufgrund bereits bestehender Vorschriften erweitert und seitens des VfGH ein verfassungsrechtlich geschützter Informationsanspruch gewährt; andererseits ist sie auch bei der Ausarbeitung eines neuen Informationszugangsrechts zu berücksichtigen.

