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Die Kunstfreiheit nach Art 10 EMRK und Art 17a StGG in der Rechtsprechung der Höchstgerichte – eine vorläufige Bilanz

AbhandlungenUniv.-Ass. Mag. Antonia Maria Bruneder11Die Autorin bedankt sich bei Univ.-Prof. DDr. Dr. h.c. Bernd Wieser für seine wertvollen Anmerkungen zu diesem Beitrag.JRP 2022, 63 Heft 1 v. 30.5.2022

Die Kunstfreiheit wurde 1983 in Form des Art 17a StGG als eigenständiges Grundrecht in der österreichischen Verfassung verankert. Fast vierzig Jahre später kann in der vorliegenden Analyse der Rechtsprechung der Höchstgerichte aufgezeigt werden, dass Art 17a StGG – bis auf eine Abweichung im Zivilrecht – zu keiner signifikanten Erweiterung des Grundrechteschutzes geführt hat und als spezielles Grundrecht für die Kunst mehr emblematische Bedeutung hat. Diskutiert wird das Grundrecht im direkten Vergleich mit Art 10 EMRK, durch den das künstlerische Schaffen ebenfalls verfassungsrechtlichen Schutz genießt. In der folgenden Analyse wird herausgearbeitet, wie sich die rechtsdogmatischen Probleme des Art 17a StGG als vorbehaltloses aber dennoch nicht schrankenloses Grundrecht auswirken.

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