Die Staatsanwaltschaft ist eine von den Gerichten unabhängige, objektive und unparteiliche Behörde, der die Aufklärung von Straftaten zugewiesen ist. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erfüllen als verfassungsgesetzlich eingerichtete Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit essentielle Aufgaben im Rechtsstaat, für den Rechtsfrieden und für jede und jeden Einzelne(n). Staatsanwaltschaftliches Handeln ist nicht Selbstzweck. Dieses verfassungsrechtlich intendierte Bild weicht allerdings oft von der öffentlichen Wahrnehmung ab. Aufgrund medialer und politischer Darstellungen wird mitunter der Eindruck erweckt, dass die Staatsanwaltschaft persönliche Interessen verfolgt und parteilich agiert. Insbesondere wird die ministerielle Weisungsbeziehung kritisiert. Eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und die Schaffung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft könnten Abhilfe schaffen.

