Verfahrensgrundrechte prägen den Zivilprozess unabhängig davon maßgebend, ob die geschützte Partei eine natürliche oder eine juristische Person ist. Der Beitrag geht der unverkrampften Haltung des Zivilprozessrechts gegenüber juristischen Personen auf den Grund und zeigt verbleibende Problemfelder auf.

