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Akteneinsicht vs Geheimhaltungsrechte: Aus Perspektive des Lauterkeits- und Immaterialgüterrechts

AbhandlungenUniv.-Prof. Mag. Dr. Philipp HomarJRP 2021, 313 Heft 4 v. 30.12.2021

Das Recht zur Akteneinsicht ist wesentlicher Bestandteil von Verfahrensordnungen sowohl des Privatrechts als auch des öffentlichen Rechts.11Vgl § 219 ZPO, § 17 AVG, § 25 VwGG; §§ 49 Abs 1 Z 3, 51 und 68 StPO; § 90 BAO; § 79 FinStrG; Pühringer/Ziehensack, Das Recht auf Akteneinsicht im Verwaltungs-, Abgaben-, Finanzstraf- und Zivilverfahren (2020) V. Es stellt sich jedoch die Frage, inwiefern das Einsichtnahmerecht an Grenzen stößt, wenn Inhalte von Prozessakten immaterialgüterrechtlichen Schutz genießen oder Geschäftsgeheimnisse darstellen. Die Relevanz des Spannungsverhältnisses zwischen der Akteneinsicht und gegenläufigen Interessen verdeutlicht sich nicht nur in Zeiten zunehmender Möglichkeiten der elektronischen Akteneinsicht, sondern vor allem auch daran, dass mit § 26h UWG ein spezielles Verfahren zur Wahrung der Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen in Gerichtsverfahren geschaffen wurde. Aus diesem Grund geht der ggst Beitrag der Frage nach, inwieweit die Schutzrechte des geistigen Eigentums und der lauterkeitsrechtliche Schutz von Geschäftsgeheimnissen („Knowhow-Schutz“) der Gewährung von Akteneinsicht entgegenstehen.

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