Das Grundrecht auf Leben und Gesundheit gilt nicht absolut, sondern ist gegen andere Grundrechte abzuwägen. Wenn es überhaupt so etwas wie einen absoluten Wert gibt, ist es die Menschenwürde. Die Freiheit zum Leben und die Würde des Menschen, die nicht gegen andere Güter aufgerechnet werden darf, schließt die Freiheit zum Sterben ein, das heißt auch die Freiheit zu selbstverantwortlich eingegangenen gesundheitlichen Risiken. So verstanden gibt es ein Recht auf Krankheit.

