Die richterliche Unabhängigkeit ist ein wesentliches Definitionskriterium für einen funktionierenden demokratischen Rechtsstaat. Die Unabsetzbarkeit und Unversetzbarkeit sichern das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und die Durchsetzung der parlamentarischen Gesetzgebung. Trotz dieser grundlegenden Bedeutung hat die richterliche Unabhängigkeit in den letzten Jahren ausgehend von einem gefestigten Verständnis ein akademisches Schattendasein geführt. Dies hat sich durch die OGH-Entscheidung Ds 25/13 geändert. Unter richterlicher Unabhängigkeit wird in ihrem Kernbereich die Weisungsfreistellung der Richter verstanden. Damit wird aber die richterliche Unabhängigkeit iSd Art 87 B-VG nicht ausreichend erfasst. Der OGH hat in seiner Judikatur das Konzept des (unzulässigen) Drucks entwickelt.