Die COVID-19-Pandemie veranlasste den Gesetzgeber, auch für Verfahren vor den Verwaltungsbehörden besondere Bestimmungen zu erlassen. Spätestens seit Mitte Juni 2021 wird im Nationalrat über die Übertragung von Teilen des immer wieder befristeten Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetzes in unbefristetes Recht diskutiert. Dieser Beitrag, bei dem es sich um die Schriftfassung eines Ende Juni gehaltenen Vortrags handelt, legt einerseits dar, welche Bestimmungen unter rechtspolitischen Gesichtspunkten für eine Übertragung in das Dauerrecht geeignet oder ungeeignet erscheinen. Andererseits versucht er zu zeigen, dass dieses Gesetz in nicht wenigen Bereichen im besten Fall Unklarheiten, im schlechtesten Fall Spannungsverhältnisse mit dem Bundesverfassungsrecht erzeugt. Beides gilt es im Dauerrecht, aber auch in zukünftigen Krisen zu vermeiden, weshalb abschließend für eine sorgfältige Evaluierung des Krisenverfahrensrechts und gegen dessen übereilte Übertragung in den dauerhaften Normenbestand plädiert wird.