Beichtgeheimnis und geistliche Amtsverschwiegenheit sind kirchenrechtliche Gebote, zu deren Berücksichtigung die staatliche Rechtsordnung auf Grund verfassungsrechtlicher Vorgaben sowie zum Teil auch völkerrechtlicher Verpflichtungen angehalten ist. Um nicht zuletzt auch mögliche Gewissenskonflikte für den Einzelnen zu vermeiden, gibt es prozessrechtliche Regelungen in Form von Vernehmungsverboten Geistlicher sowie Ausnahmebestimmungen im Strafrecht. Die Thematik bewegt sich dabei im Spannungsfeld von geistlichem und weltlichem Recht, dem ein Betroffener jeweils in gleicher Weise verpflichtet ist. Der Beitrag gibt einen Überblick der einschlägigen Rechtslage, insbesondere im Kontext vergleichbarer Verschwiegenheitspflichten ausgewählter Berufsgruppen und des grundrechtlichen Rahmens, ebenso sollen mögliche Reformoptionen untersucht werden.