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Der Zweck des Pflichtteils

ForumUniv.-Ass. Mag. Dominik Prankl**Anstoß für diese Abhandlung war ein Dissertantenseminar aus Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie an der Universität Salzburg bei Univ.-Prof. Dr. Stefan Kirste und Ass.-Prof. MMag. Dr. Hanna Maria Kreuzbauer, denen für die Anregung, das Pflichtteilsrecht aus kommunitaristischer Perspektive zu analysieren, gedankt sei. Besonderen Dank schulde ich außerdem meinem akademischen Lehrer RA Univ.-Prof. Dr. Max Leitner, der meinen Sinn – wie auch hier – immer wieder durch punktuelle Anstöße schärft und mir so gut wie jeden Freiraum lässt, um meine wissenschaftliche Neugier zu befriedigen.JRP 2021, 79 Heft 2 v. 16.7.2021

Dieser Beitrag untersucht die traditionell für und gegen das Pflichtteilsrecht ins Treffen geführten Argumente auf ihre inhaltliche Überzeugungskraft. Er führt zum Ergebnis, dass der zentrale Zweck, der dem Pflichtteilsrecht historisch zugedacht wurde, nicht obsolet geworden ist, und dass das Pflichtteilsrecht überdies eine bedeutsame emanzipatorische Wirkung entfaltet. Der Gesetzgeber hat deshalb gut daran getan, gröbere Änderungen des Pflichtteilsrechts anlässlich des ErbRÄG 2015 zu unterlassen.

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