Eine Auseinandersetzung mit juristischen und rechtsökonomischen Aspekten der Pandemie erfordert die Anwendung kommunikativer Methoden, mit denen die Gepflogenheiten fachlicher Verständigung über Recht und Wirtschaft in methodisch kontrollierter Weise kombiniert werden. Hervorgehoben werden die Bedeutung der Rule of Law, des – nicht anwendbaren – Staatsnotrechts, der weittragenden, einer Kompetenz-Kompetenz angenäherten Zuständigkeit des Bundes, des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit als zentrale Maxime aller grundrechtlichen Bindungen, der „Legitimation des Verfahrens“ und der rechtsgestaltenden Kraft der Judikatur des VfGH.