Der Beitrag widmet sich neueren Entwicklungen im Bereich des Grundrechtsschutzes im Mehrebenensystem aus einer rechtsvergleichenden Perspektive. In seinen zwei Beschlüssen Recht auf Vergessen I und II zog das BVerfG in bestimmten Konstellationen die GRC erstmals als Prüfungsmaßstab heran. Der Beitrag stellt zunächst das GRC-Erkenntnis des VfGH sowie die Doppelbeschlüsse des BVerfG vor. Anschließend werden Parallelen und Divergenzen in der Judikatur der beiden Verfassungsgerichte herausgearbeitet. Dabei werden mit Blick auf Begründung und Umfang des Prüfungsmaßstabs Unterschiede erkennbar; die grundsätzliche Ausrichtung des Erkenntnisses und der Doppelbeschlüsse ist allerdings die gleiche.