Abstract: Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 5. Mai 2020 zum PSPP-Programm der EZB festgestellt, dass die EZB mit den diesem Programm zugrundeliegenden Beschlüssen ultra-vires gehandelt hat. Auch das Urteil des EuGH vom 11. Dezember 2018 in der Rs Weiss überschreite offenkundig das ihm in Art 19 Abs 1 Satz 2 EUV erteilte Mandat, weshalb auch dieses einen Ultra-vires-Akt darstelle. Diesen Rechtsakten komme insoweit keine Bindungswirkung in Deutschland zu. Der Beitrag gibt einen ersten Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.