Abstract: Die gegenwärtige Ruhe in der Diskussion um eine Reform des öffentlichen Dienstrechts verdeckt Strukturfragen, die dringend einer Beantwortung harren: Der Verteidigung eines bürokratisch organisierten Berufsbeamtentums steht das vorerst gescheiterte Projekt einer Vereinheitlichung des gesamten öffentlichen Dienstrechts auf Bundesebene in einem Bundesmitarbeitergesetz gegenüber. Eine gänzliche Abschaffung des Berufsbeamtentums hätte verfassungspolitisch hohe Hürden zu nehmen. Nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung bedarf die sachliche Unabhängigkeit zahlreicher Bediensteter aus jeweils speziellen verfassungsrechtlichen Gründen eines besonderen Schutzes. Das Vertragsbedienstetenverhältnis als österreichisches Spezifikum integriert als Mischform zwischen Beamten- und Angestelltenverhältnis die Europäisierung des Dienstrechts. Darin erweist es sich als zukunftsfähiges Modell seiner Fortentwicklung. Insbesondere vermeidet es langfristig einen Anpassungsdruck an unionale Vorgaben, wie ihm gegenwärtig andere europäische Mitgliedstaaten unterliegen. Grundlage einer rechtspolitisch nach wie vor möglichen Neukonzeption des Dienstrechts müsste jedenfalls eine gemeinwohlorientierte ethische Grundhaltung jedes Mitarbeiters sein.