Abstract: Die notwendige, stationäre Pflege zählt seit langem zum sozialhilferechtlichen Lebensunterhalt; kann sie sich der Einzelne nicht leisten, hilft die Gemeinschaft. Das tut sie allerdings erst, nachdem alles Vermögen aufgebraucht ist und sich alle Einkommensquellen als unzureichend erweisen. Dieses Regelungsregime läuft mit 31. Dezember 2017 aus; der Bund hat ihm per Verfassungsänderung ein Ende bereitet. Dieser Beitrag will zweierlei: Er legt die Verfassungsbestimmung über die Abschaffung des Pflegeregresses aus und er skizziert dessen Auswirkungen.