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Die verfassungsrechtlichen Modalitäten des Brexit - Parlamentssouveränität versus Royal Prerogative

AbhandlungenTeresa SanaderJRP 2017, 157 Heft 3 v. 1.10.2017

Abstract: Das Vereinigte Königreich stimmte beim Referendum am 23. Juni 2016 als erster Mitgliedstaat mehrheitlich für einen Austritt aus der Europäischen Union. Neben komplexen wirtschaftlichen und unionsrechtlichen Fragestellungen wirft der Brexit auch zahlreiche nationale verfassungsrechtliche Fragen für das UK, dessen Verfassungsrechtssystem sich aufgrund der ungeschriebenen Verfassung, der Parlamentssouveränität und eines materiellen Verfassungsverständnisses wesentlich von jenem der kontinentaleuropäischen Mitgliedstaaten der EU unterscheidet, auf. Im folgenden Beitrag wird die verfassungsrechtliche Problemstellung, die im Fall Miller sowohl an den High Court als auch an den Supreme Court des Vereinigten Königreichs herangetragen wurde, analysiert: Was bedeutet für das UK ein Austritt „im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften“ iSd Art 50 Abs 1 EUV und konnte damit in Verbindung stehend das Austrittsgesuch gemäß Art 50 Abs 2 EUV allein durch die Exekutive unter Berufung auf die royal prerogative eingereicht werden oder war zuvor eine Mitwirkung des Westminster-Parlaments aufgrund der Doktrin der Parlamentssouveränität verfassungsrechtlich unerlässlich?

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