Abstract: Der Ausbau von Wind- und Wasserkraftwerken könnte durch eine Beteiligungspflicht von Bürgerinnen und Bürgern an diesen (Bürger)Kraftwerken besonders gefördert werden. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, wie ein österreichisches Beteiligungspflichtmodell ausgestaltet und auf welche Kompetenzgrundlage ein entsprechendes Gesetz gestützt werden könnte. Zudem wird untersucht, ob ein derartiges Modell auch als grundrechtskonform (Eigentumsschutz, Erwerbsfreiheit, Gleichheitssatz) zu qualifizieren wäre.