Abstract: Das Inkrafttreten von gemischten Abkommen der EU und ihrer Mitgliedstaaten kann insbesondere durch langwierige Ratifikationsprozesse in den Mitgliedstaaten erheblich verzögert werden. Um dieser Gefahr zu begegnen, wird in vielen Fällen das Instrument der vorläufigen Anwendung zum Einsatz gebracht. In der öffentlichen Diskussion wird immer wieder die mangelnde demokratische Legitimation dieses Instruments kritisiert. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die völker-, unions- und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der vorläufigen Anwendung von völkerrechtlichen Verträgen und widmet sich mit besonderem Fokus auf gemischte Abkommen der EU und ihrer Mitgliedstaaten den diesbezüglichen Mitwirkungsmöglichkeiten des Europäischen Parlaments sowie des Nationalrats und des Bundesrats.