Abstract: Im Dezember 2014 entschied der VfGH in zwei Fällen über Fragen des Adoptionsrechts und erklärte die zugrunde liegenden Vorschriften für verfassungswidrig. In einem Fall ging es um den gesetzlich vorgeschriebenen Altersunterschied zwischen den Wahleltern und dem Wahlkind, im zweiten Fall stand der Ausschluss der Fremdkindadoption durch gleichgeschlechtliche Paare in Frage. Im Licht der Rechtsprechung des EGMR erscheinen die jeweiligen Auslegungen und Anwendungen des Diskriminierungsverbotes nicht überraschend.