Abstract: Im Verwaltungsstrafrecht sind dann, wenn jemand durch mehrere selbständige Taten mehrere Übertretungen begangen hat oder dann, wenn eine Tat unter mehrere, einander nicht ausschließende Strafdrohungen fällt, die Strafen nebeneinander zu verhängen. Dieses Kumulationsprinzip kann in der Praxis zur Verhängung von Strafen in einer solchen Gesamthöhe führen, dass diese in keinem vernünftigen Verhältnis zum Unrechtsgehalt der begangenen Handlungen steht. Initiativen, diese problematische Rechtslage zu ändern, haben bisher keinen Erfolg gehabt. Es wird ein neuer Vorschlag unterbreitet, der darauf abzielt, die Möglichkeit zu schaffen, beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen mehrere Taten als Einheit zu verstehen und somit nur eine einzige Strafe zu verhängen. Dabei wird auch versucht, die Komplexität der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern zu bewältigen.