Das Verwaltungsstrafrecht regelt in § 22 VStG das sogenannte Kumulationsprinzip. Diesem zufolge sind mehrere Verwaltungsstrafen nebeneinander zu verhängen, wenn mehrere Verwaltungsübertretungen zusammentreffen. Damit kann eine einzige Tathandlung zu einer Mehrfachbestrafung führen. Diese kann im Einzelfall auch durchaus empfindlich ausfallen. Diesem Problemkreis der „Mehrfachbestrafungen bei Verwaltungsvergehen“ widmete sich eine von der Abteilung für Rechtspolitik der Wirtschaftskammer Österreich organisierte Veranstaltung. Diese wurde eingeleitet durch einen Überblick über die Rechtsprechung und die praktischen Probleme, die das Kumulationsprinzip mit sich bringt, von Dr. Albin Larcher, Vizepräsident des Landesverwaltungsgerichts Tirol. Univ.-Prof. Dr. Gerhart Wielinger, Universität Graz, präsentierte sodann einen Vorschlag für eine Novellierung des § 22 VStG, die den bestehenden Problemen begegnen soll. Die Schriftleitung freut sich, diese grundsätzlichen Beiträge zu einer wichtigen rechtspolitischen Diskussion präsentieren zu dürfen.