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Verwaltungsgerichte für die Bürger/innen**Der Aufsatz beruht auf dem Vortrag des Erstverfassers und wurde in Zusammenarbeit mit dem Zweitverfasser wesentlich weiterentwickelt, vertieft und ergänzt.

AbhandlungenBenjamin Kneihs , Gabriel SchmidlechnerJRP 2016, 8 Heft 1 v. 1.4.2016

Abstract: Die Verwaltungsgerichte haben schon durch ihre Kompetenz zur reformatorischen Sachentscheidung im Ergebnis Anteil an der Erledigung von Angelegenheiten, die wenigstens ursprünglich Verwaltungssachen waren. Sie rücken dadurch bedeutend näher an die Bürgerin und den Bürger heran als nach dem früheren Rechtsschutzkonzept der VwGH. Ob, inwieweit und mit welchen Konsequenzen ihnen das funktionell Anteil an der Verwaltungsführung einräumt, wird im Folgenden untersucht.

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