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Geleitwort

VorwortMichael Holoubek , Georg LienbacherJRP 2016, 1 Heft 1 v. 1.4.2016

Es ist inzwischen zur Tradition geworden, dass der Verfassungsgerichtshof im Zweijahresrhythmus eine wissenschaftliche Tagung für die aktiven und ehemaligen verfassungsrechtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter veranstaltet. Die sogenannte „vftm“ (Verfassungsgerichtshof Tagungen Mitarbeiter) wurde im Jahre 2007 von Hofrat Dr. Josef Stöger initiiert und organisiert und ist seither − nach wie vor von ihm betreut − unter der Schirmherrschaft des Präsidenten zu einem fixen Bestandteil im Veranstaltungsreigen des Verfassungsgerichtshofes geworden. Beginnend mit der Tagung in Linz 2007 haben seither 2009 in Eisenstadt, 2011 in Schruns-Tschagguns und 2013 in Klagenfurt, Veranstaltungen stattgefunden. Die jüngste Tagung wurde im Oktober 2015 in Salzburg veranstaltet. Sie war dem Thema „Verwaltung für die/den Bürger/in“ gewidmet. Mit ihrer Dokumentation im vorliegenden Heft will das Journal für Rechtspolitik die Ergebnisse dieser Tagung, aber auch das Tagungsformat selbst einer breiteren Öffentlichkeit vorstellen und zugänglich machen. Damit soll auch auf die in der Fachöffentlichkeit oft zu wenig bekannte Funktion der verfassungsrechtlichen Mitarbeiterin bzw des verfassungsrechtlichen Mitarbeiters hingewiesen werden. Dieses Berufsbild ist vielfältig und herausfordernd. Nicht zuletzt deshalb haben viele ehemalige verfassungsrechtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inzwischen in allen möglichen Sparten des öffentlichen Lebens berufliche Erfolge erzielt. Unter den Tagungsteilnehmenden befanden sich sowohl Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten, Richterinnen und Richter, darunter auch Mitglieder von Höchstgerichten, leitende Verwaltungsbeamte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Personen, die in der Privatwirtschaft leitende Positionen einnehmen. Die äußerst rege Teilnahme von mehr als 100 Personen dokumentiert zudem die starke Verbundenheit insbesondere auch der ehemaligen verfassungsrechtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Verfassungsgerichtshof. Dass die Tagung selbst reichhaltigen wissenschaftlichen Ertrag gebracht hat, belegt dieses Heft.

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