Abstract: Die Bundesregierung beschloss im Dezember 2014 eine Regierungsvorlage zur Änderung des B-VG, welche einen Entfall der Bestimmungen über die Amtsverschwiegenheit und Auskunftspflicht unter gleichzeitiger Einfügung eines neuen verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Zugang zu Informationen vorsieht. Derzeit befindet sich der Gesetzesentwurf in parlamentarischer Behandlung. Im Falle seiner Gesetzwerdung wird die angestrebte Verfassungsänderung ein neues Austarieren von Verschwiegenheitspflichten und Informationsrechten sowohl auf verfassungsgesetzlicher als auch einfachgesetzlicher Ebene erforderlich machen. Der vorliegende Beitrag geht daher der Frage nach, welche Geheimhaltungspflichten und Informationsfreiheitsrechte der österreichischen Rechtsordnung bereits jetzt inhärent sind, und inwieweit diese von der intendierten Einfügung eines neuen Art 22a in das B-VG vermutlich berührt sein werden. Im Fokus der Betrachtungen stehen dabei insbesondere strafrechtliche und dienstrechtliche Geheimhaltungspflichten sowie das Zusammenspiel des Grundrechts auf Datenschutz mit dem neuen Grundrecht auf Informationsfreiheit und dem verstärkten Streben nach Open Government Data.