Abstract: Die Immunität der Abgeordneten zum Nationalrat wurde unlängst anlässlich der Reform der Untersuchungsausschüsse etwas eingeschränkt. Das entspricht einem generellen Trend, dieses Instrument – insbesondere auch seine „außerberufliche“ Komponente – immer kritischer zu sehen. Immunität besitzen jedoch nicht nur die Abgeordneten der nationalen gesetzgebenden Körperschaften, sondern auch die zum Europäischen Parlament. Deren Immunität ist in sehr umständlicher und wenig praktikabler Weise geregelt. Dieser rechtspolitische Beitrag1 plädiert (wie schon andere vor ihm) für eine Reform der einschlägigen Regelungen, schlägt dabei aber gegen den Trend keine Einschränkung, sondern eine leichte Ausdehnung der Reichweite der Immunität der Europaabgeordneten vor.