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Zwischen nationalem Verfassungsrecht und Unionsverfassungsrecht: Rechtspolitisches zur Immunität im Europäischen Parlament

AbhandlungenKarl StögerJRP 2015, 147 Heft 2 v. 1.6.2015

Abstract: Die Immunität der Abgeordneten zum Nationalrat wurde unlängst anlässlich der Reform der Untersuchungsausschüsse etwas eingeschränkt. Das entspricht einem generellen Trend, dieses Instr­ument – insbesondere auch seine „außerberufliche“ Komponente – immer kritischer zu sehen. Immunität besitzen jedoch nicht nur die Abgeordneten der nationalen gesetzgebenden Körperschaften, sondern auch die zum Europäischen Parlament. Deren Immunität ist in sehr umständlicher und wenig praktikabler Weise geregelt. Dieser rechtspolitische Beitrag11Es handelt sich hierbei um die erweiterte und mit Nachweisen versehene Fassung eines Berufungsvortrags, den der Verfasser an der Universität Wien gehalten hat. Der Text wurde im Wesentlichen Mitte Oktober 2014 abgeschlossen, die beschlossene „Untersuchungsausschussnovelle“ sowie das EuGH-Gutachten 2/13 zum EMRK-Beitritt der EU konnten jedoch noch berücksichtigt werden. Der Vortragsstil wurde weitgehend beibehalten. plädiert (wie schon andere vor ihm) für eine Reform der einschlägigen Regelungen, schlägt dabei aber gegen den Trend keine Einschränkung, sondern eine leichte Ausdehnung der Reichweite der Immunität der Europaabgeordneten vor.

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