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Ein „Recht auf Sterben“ und Sterbehilfe?

ForumWolfgang WeigelJRP 2014, 241 Heft 4 v. 1.12.2014

Abstract: Sterbehilfe wird in diesem Beitrag mittels der ökonomischen Analyse des Rechts betrachtet. Über Sterbehilfe kann unter anderem nur disputiert werden, wenn es ein Recht gibt, sein Leben vorzeitig zu beenden. Von einem solchen Recht kann aber nicht nur in Verbindung mit Leiden an Krankheiten ausgegangen werden, sondern auch im Falle des (beabsichtigten) Selbstmordes. Derartige „Eigentums“- oder „Verfügungs“-rechte werden in der Rechtsökonomie für die Anwendung eines analytischen Apparates definiert. Die Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme des Rechts im Falle des Selbstmordes weisen Gemeinsamkeiten mit jenen bei Beanspruchen der Sterbehilfe auf. Die Sterbehilfe selbst kann nur auf Grund eines Vertrages geleistet werden. Das ergibt sich in Verbindung mit der individuellen unveräußerlichen Natur des gegenständlichen Rechts. Daher kann auch das öffentliche Interesse nur ein sehr eingeschränktes sein.

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