Abstract: Das Regierungsprogramm 2013–20181 enthält ein „Grundrecht auf Sterben in Würde“. Dieser Beitrag untersucht die Implikationen eines solchen Grundrechts aus der Sicht des Verfassungsrechts unter Berücksichtigung des Rechts auf Leben und des Grundrechts auf Privat- und Familienleben in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der Grundrechtecharta der EU (GRC). Dabei wird auch auf mögliche Auswirkungen auf die einfachgesetzliche Rechtslage wie bspw bei der Rechtsanwendung in einem Strafprozess hingewiesen.