Abstract: Die Messbarkeit der bereit gestellten Leistungen ist eine Vorbedingung für die Steigerung der Produktivität der Verwaltung. Bei Genehmigungen geht es auch um den Faktor Zeit, ihre „Produktion“ soll nicht mehr Zeit beanspruchen als notwendig. Der Artikel legt dar, dass ein Monitoring für Anlagengenehmigungen bundesweit nach einheitlichen Kriterien erfolgen muss, um verbessertem Verfahrensmanagement den Weg zu bahnen. Eine Senkung der durchschnittlichen Verfahrensdauern von etwa 90 auf etwa 40 Tage ist mittelfristig erzielbar. Die bisher länderweise stark divergierenden und noch dazu unvollständigen Erfassungssysteme sind unbefriedigend. Das neue Regierungsprogramm kündigt die Einführung eines Verfahrens(dauer)monitorings auf gesetzlicher Basis an, da anders die Einheitlichkeit und die Vollständigkeit nicht gesichert werden können.