Abstract: Im Sommer 2012 entschied das deutsche LG Köln, dass die religiös motivierte Beschneidung von Knaben den Tatbestand der Körperverletzung erfülle und nicht durch das Grundrecht der Eltern auf Religionsfreiheit und auf Pflege sowie Erziehung des Kindes gerechtfertigt werden könne. Die Entscheidung des LG Köln löste in Deutschland eine heftige und emotionale Debatte aus, die auch Österreich erfasste. Gegenständlicher Aufsatz stellt sowohl das Urteil des LG Köln als auch die in Deutschland und in Österreich hierzu publizierte Literatur dar und prüft an Hand der österreichischen Rechtslage, inwieweit die religiös motivierte Beschneidung eines Knaben durch das Recht auf Religionsfreiheit gerechtfertigt sein kann.