Abstract: Sichtlich primär fiskalisch motiviert, hat der Bundesgesetzgeber vor ca einem Jahr weitreichende Maßnahmen zur sogenannten „IKT-Konsolidierung“ in der Bundesverwaltung getroffen. Im nachfolgenden Beitrag werden diese Maßnahmen nicht nur in rechtlicher Hinsicht analysiert, sondern auch auf ihre nationalökonomische und informationstechnische Sinnhaftigkeit hin überprüft.