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Das Schulkreuz aus grundrechtlicher Perspektive11An dieser Stelle möchte ich mich herzlich für die kritische Durchsicht des Manuskripts bei Univ.-Prof. Dr. Benjamin Kneihs, az. Prof. Mag. Dr. Reinhard Klaushofer, Univ.-Ass. Mag. Dr. Daniela Reitshammer und Mag. Paul Weismann LL.M. bedanken.

ForumRainer PalmstorferJRP 2013, 173 Heft 2 v. 1.7.2013

Abstract: Der Verfasser kommt zum Ergebnis, dass die staatlich angeordnete Anbringung des Schulkreuzes gemäß § 2b Abs 1 Religionsunterrichtsgesetz keinen Eingriff in die negative Religionsfreiheit bzw in das Elternrecht darstellt. Die durch § 2b Abs 1 Religionsunterrichtsgesetz bewirkte Ungleichbehandlung wird aber als Diskriminierung iSv Art 14 EMRK bzw als Verstoß gegen den Gleichheitssatz gewertet.

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