Abstract: Das österreichische Gemeindeverfassungsrecht ermöglicht bereits de constitutione lata verschiedene gemeindeübergreifende Organisationsformen. Das Spektrum reicht dabei von die Identität der beteiligten Gemeinden grundsätzlich bewahrenden Kooperationsformen hin zu diese Identität grundsätzlich beseitigenden, gleichzeitig aber ökonomische Größenvorteile aufweisenden Fusionen. Die vorliegende Studie zeigt, dass Art 120 B-VG mit der sogenannten Gebietsgemeinde – wenn auch bislang nur progammatisch – eine Organisationsform zur Verfügung stellt, die in der Lage ist, wesentliche Aspekte aus beiden zuvor genannten Organisationstypen zu integrieren und damit einen Beitrag zu einer Kommunalreform zu leisten.