Abstract: Das System des internationalen Menschenrechtsschutzes verbindet mit seinen regionalen und überregionalen Instrumenten den Anspruch auf Universalität mit der Notwendigkeit menschenrechtliche Garantien kontextbezogen zu implementieren und auszugestalten. Inwiefern in Anbetracht dieses Wechselspiels Rechtsvergleichung im Bereich menschenrechtlicher Garantien Bedeutung zukommt, ist jene Frage, die im Zentrum der nachfolgenden Ausführungen steht.