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Was kommt nach der Gleichheitswidrigkeit?11Für wertvolle Judikatur-Recherchen zum Thema danke ich Alexander Brenneis, Malina Willgruber und Michaela Zirm.

AbhandlungMagdalena PöschlJRP 2012, 362 Heft 4 v. 1.12.2012

Abstract: In der Lehre ist schon oft gesagt worden, dass die Feststellung einer Gleichheitswidrigkeit in besonderem Maß von Wertungen abhängt. Seltener wird thematisiert, was nach der Gleichheitswidrigkeit kommt: Hat ein Gericht eine Norm als gleichheitswidrig qualifiziert, muss es diesen Verstoß regelmäßig auch korrigieren. Ob es die benachteiligte Gruppe auf das Niveau der begünstigten Gruppe heben oder das Niveau allgemein senken soll, lässt sich dem Gleichheitssatz aber in vielen Fällen nicht entnehmen. Ein Judikaturvergleich von BVerfG, EuGH und VfGH zeigt, dass Gerichte bei der Korrektur von Gleichheitsverstößen von sehr verschiedenen Erwägungen geleitet sein und zum Teil auch voneinander lernen können.

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