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Die Zuständigkeit der Länder und Gemeinden zur Erlassung allgemeiner Bestimmungen auf dem Gebiet des Abgabenrechts und von Abgabenverfahrensregelungen

AbhandlungMichael Lang**Frau Mag.a Elisabeth Hütter danke ich für kritische Anregungen und die Unterstützung bei der Erstellung des Anmerkungsapparats und der Fahnenkorrektur. – Das Manuskript habe ich am 25.5.2012 abgeschlossen.JRP 2012, 338 Heft 4 v. 1.12.2012

Abstract: Die mit 1. Jänner 2010 in Kraft getretene Vorschrift des § 7 Abs 6 F-VG gibt dem Bundesgesetzgeber die Zuständigkeit zur Regelung der allgemeinen Bestimmungen auf dem Gebiet des Abgabenrechts und des Abgabenverfahrensrechts. Welche Zuständigkeiten nun den Ländern und Gemeinden für die Erlassung von abgabenrechtlichen Vorschriften bleiben, war bereits Gegenstand von Untersuchungen einiger Fachautoren und wird in diesem Beitrag unter Berücksichtigung der aufgeworfenen Argumente nochmals vertieft analysiert.

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