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Zur verfassungsrechtlichen Beurteilung des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion („Fiskalpakt“)**Überarbeitete und geringfügig veränderte und erweiterte Fassung eines Gutachtens, das der Autor im Juni/Juli 2012 für den Grünen Klub im Parlament erstellt hat.

AbhandlungStefan GrillerJRP 2012, 177 Heft 3 v. 1.9.2012

Abstract: Der Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion („VSKS“ – vulgo „Fiskalpakt“) wurde dem österreichischen Parlament als gesetzändernd bzw gesetzesergänzend zugeleitet. Er enthält jedoch einige verfassungsändernde Bestimmungen. Es sind dies Beschränkungen der Budgethoheit des Nationalrats, die Übertragung von Hoheitsrechten auf Organe der EU, und eine neuartige Verpflichtung zur Normenkontrolle. Der VSKS bedürfte daher vor seiner Ratifikation der Erlassung eines Bundesverfassungsgesetzes. Dies deshalb, weil weder die Bestimmungen über die Abänderung von EU-Primärrecht (Art 50 Abs 1 Z 2 iVm Abs 4 B-VG) noch die Ermächtigung zur Übertragung von Hoheitsrechten (Art 9 Abs 2 B-VG), die derartige Verfassungsänderungen decken könnten, auf den VSKS anwendbar sind.

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