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OGH: Autolog-gespendete, kryokonservierte Stammzellen sind Sachen und werden nicht gutgläubig vom Käufer der Gewebebank, in der sie aufbewahrt werden, erworben

Public Health LawCaroline VoithoferJMG 2026, 94 Heft 1 v. 8.4.2026

Deskriptoren: Eigentum; Körperteil; Stammzellen; lex rei sitae; Statutenwechsel.

Normen: § 285 ABGB, Art 31 IPRG, Art 43 EGBGB

Kryokonservierte Stammzellen sind Sachen.

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