Die Werbung für den Off-Label-Use von Arzneimitteln, beispielsweise ihre Anwendung außerhalb der zugelassenen Indikationen oder in einer anderen Dosis als von der Fachinformation vorgegeben, ist grundsätzlich verboten. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Ärzte in Fachvorträgen auf derartige Anwendungsmöglichkeiten, zB auf Basis neuester Studienerkenntnisse, hinweisen. Die in der Literatur bejahte weitgehende Kontrollpflicht des finanzierenden Pharmaunternehmens steht in einem Spannungsverhältnis zur Meinungsäußerungsfreiheit sowie zur Zulässigkeit der rein wissenschaftlichen Information über Forschungsergebnisse.

