Im Zusammenhang mit der Delegationsmöglichkeit nach § 50a ÄrzteG ist in der Praxis häufig unklar, inwieweit und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen eine solche auch – ausnahmsweise –„intramural“ erfolgen darf. Der folgende Artikel befasst sich mit ausgewählten rechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Form der Laiendelegation nach § 50a ÄrztG in der Praxis stellen.

