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Laiendelegation nach § 50a ÄrzteG

Public Health LawUniv.-Prof.in Mag.a Dr.in Barbara KammlerJMG 2025, 68 Heft 1 v. 18.3.2025

Im Zusammenhang mit der Delegationsmöglichkeit nach § 50a ÄrzteG ist in der Praxis häufig unklar, inwieweit und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen eine solche auch – ausnahmsweise –„intramural“ erfolgen darf. Der folgende Artikel befasst sich mit ausgewählten rechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Form der Laiendelegation nach § 50a ÄrztG in der Praxis stellen.

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