Der Einsatz digitaler Techniken im Gesundheitswesen, wozu auch KI-unterstützte Technologie zählt,1 ist in letzter Zeit durch eine Vielzahl rechtlicher Regelungen erleichtert oder überhaupt erst ermöglicht worden.2 KI-basiertes (algorithmisches) HR-Management, etwa HR-Analytics, ging damit einher, ohne große Aufmerksamkeit zu erregen, obwohl gängige HR-Software eine enorme Menge an Personaldaten verarbeitet.3 Der Beitrag widmet sich dem „Profiling“, mithin der Persönlichkeitsbewertung, und zeigt, unter welchen Bedingungen eine solche zulässig ist.

