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Zum Deckungsumfang in der Probandenversicherung

Public Health LawDr. Michael CepicJMG 2025, 50 Heft 1 v. 18.3.2025

In seltenen Fällen entsteht dem Probanden aus der Teilnahme an einer klinischen Prüfung für ein Arzneimittel oder Medizinprodukt ein Schaden. Für diese Fälle ist vom Sponsor vorab zwingend eine Probandenversicherung abzuschließen, die im Schadensfall verschuldensunabhängigen Ersatz leistet. Dieser Beitrag geht der Frage nach, ob die Probandenversicherung auch ein Schmerzengeld umfassen muss.

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