Die NIS-2-Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich gegenüber der NIS-Richtlinie beträchtlich, weil insbesondere bereits mittelgroße Unternehmen aus der Liste der kritischen und hochkritischen Sektoren erfasst werden. Für den Gesundheitssektor ergibt sich daher eine breite Anwendbarkeit auf Gesundheitsdienstleister, Pharma- und Medizinprodukteunternehmen sowie auch (nur) in der Arzneimittelforschung tätige Unternehmen, wie etwa Start-ups, sofern die Größenerfordernisse erfüllt werden.

