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OGH: Recht auf kostenlose Erstkopie der Krankengeschichte

Patientenrechte und PatientensicherheitMoritz HechtJMG 2025, 16 Heft 1 v. 18.3.2025

Deskriptoren: Krankengeschichte; Auskunftsrecht; Erstkopie; Rechte der betroffenen Person.

Normen: Art 12 DSGVO, Art 15 DSGVO, Art 52 GRC, § 17 WrKAG

Bereits 2020 hat der OGH entschieden, dass das Auskunftsrecht nach Art 15 DSGVO auch „Krankengeschichten“ erfasst. Daher muss Patienten – auf deren erstmaligen Antrag – grundsätzlich eine kostenlose Kopie zur Verfügung gestellt werden.

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