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Zwischen medizinischer Realität und NS-Rassenideologie Zum normativen Rahmen des Lebensborn, einem Verein der SS

Praxis GesundheitsrechtKmsr. Richard WallenstorferJMG 2024, 408 Heft 4 v. 20.12.2024

Während der nationalsozialistischen Herrschaft gründete die Organisation Schutzstaffel (SS) den Verein Lebensborn, dessen genaue Tätigkeiten, aufgrund von umfänglichen Maßnahmen zur Geheimhaltung, der Öffentlichkeit kaum bekannt waren. Ziel des Vereins war es, sich lediger schwangerer Frauen anzunehmen, so dass diese nicht aufgrund gesellschaftlicher Stigmatisierung Abtreibungen vornehmen. Dies war jedoch exklusiv im Sinne der nationalsozialistischen „Rassenhygiene“ beschränkt, so dass nur als „arisch“ eingestufte Frauen zugelassen wurden. Dem Vorgehen liegt eine radikale eugenische Wertung zugrunde, die eine neue Sexualethik förderte. In der medizinischen Bewertung wiederum nahmen „rassische“ Wertungen den gleichen Stellenwert wie die medizinische Wissenschaft ein.

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