Zur Verdeutlichung des bereits im JMG 2024, 160 ff erschienenen Beitrags „Maßgebliche Rechtsgrundlagen für den ärztlichen Wettbewerb I“ werden im Folgenden nach dem Motto „exemplum docet“ die Möglichkeiten bzw Grenzen des Handelns im Wettbewerb zwischen Ärzt*innen und nicht vom AusbVG erfassten Berufsgruppen anhand der Darstellung von ausgewählten Leitentscheidungen aufgezeigt.

